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	<title>Kommentare zu: Welcher Dienstag?</title>
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	<description>Peter Eich, Seriengründer</description>
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		<title>Von: Bodenseepeter</title>
		<link>http://www.bodenseepeter.de/2006/07/27/welcher-dienstag/#comment-376</link>
		<dc:creator>Bodenseepeter</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 30 Jul 2006 09:34:06 +0000</pubDate>
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		<description>@DeKaDo: Das Ordnungsamt (bei uns: Bürgeramt) hat sich bei mir gemeldet, das fehlende Datum bedauert und unterdessen präzisiere Schilder montieren lassen. Hintergrund: Erneuerung der Markierungen am Dienstag den 1.8.06.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@DeKaDo: Das Ordnungsamt (bei uns: Bürgeramt) hat sich bei mir gemeldet, das fehlende Datum bedauert und unterdessen präzisiere Schilder montieren lassen. Hintergrund: Erneuerung der Markierungen am Dienstag den 1.8.06.</p>
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		<title>Von: CeKaDo</title>
		<link>http://www.bodenseepeter.de/2006/07/27/welcher-dienstag/#comment-374</link>
		<dc:creator>CeKaDo</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 29 Jul 2006 18:50:11 +0000</pubDate>
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		<description>Aus meiner langjährigen Praxis als &quot;Knöllchenverteiler&quot; ist mir noch bekannt, daß die Abbildungen der StVO verbindlich sind, was die Anbringung, Gestaltung und Wirkung angeht.

Das handgeschriebene Zettelchen ist nichts wert und im Streitfalle wohl eher ungültig. Was dann allerdings zum Streite führen könnte, wäre die Frage, ob es sich bei dem Zettel um eine Beeinträchtigung des Verkehrzeichens handelt und somit auch das VZ unwirksam ist, oder ob das VZ damit allein wirksam bleibt und somit bedeutet, daß es ein Haltverbot gibt. Ohne wenn und aber.

Verkehrszeichen werden von oben nach unten und von rechts nach links gelesen. Somit bleibt es m.E. beim wirksamen Haltverbot.

Ich würde dort nicht halten oder parken. Allerdings würde ich das zuständige Ordnungsamt auf ihre Dummheit hinweisen und mich streitbar zeigen.

Allein des Spaßes wegen :))</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Aus meiner langjährigen Praxis als &#8220;Knöllchenverteiler&#8221; ist mir noch bekannt, daß die Abbildungen der StVO verbindlich sind, was die Anbringung, Gestaltung und Wirkung angeht.</p>
<p>Das handgeschriebene Zettelchen ist nichts wert und im Streitfalle wohl eher ungültig. Was dann allerdings zum Streite führen könnte, wäre die Frage, ob es sich bei dem Zettel um eine Beeinträchtigung des Verkehrzeichens handelt und somit auch das VZ unwirksam ist, oder ob das VZ damit allein wirksam bleibt und somit bedeutet, daß es ein Haltverbot gibt. Ohne wenn und aber.</p>
<p>Verkehrszeichen werden von oben nach unten und von rechts nach links gelesen. Somit bleibt es m.E. beim wirksamen Haltverbot.</p>
<p>Ich würde dort nicht halten oder parken. Allerdings würde ich das zuständige Ordnungsamt auf ihre Dummheit hinweisen und mich streitbar zeigen.</p>
<p>Allein des Spaßes wegen :))</p>
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		<title>Von: Ben</title>
		<link>http://www.bodenseepeter.de/2006/07/27/welcher-dienstag/#comment-372</link>
		<dc:creator>Ben</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 29 Jul 2006 11:21:36 +0000</pubDate>
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		<description>Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, absolutes Halteverbot (portables Verkehrsschild), ein Zusatzschild mit den Worten &quot;ab 13.03.&quot; (als Beispiel, ist zu lange her). Irgendwann, 6 Monate später hab ich mich da hingestellt und bekam natürlich ein Knöllchen. Mein Einspruch, das ich davon ausging das das kommende Jahr gemeint wäre wurde abgeschmettert und ich durfte nun knapp das doppelte zahlen. ;-(

Aber: Einige Tage nach meinem Einspruch waren die Zusatzschilder abgenommen... No Comment. ;)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, absolutes Halteverbot (portables Verkehrsschild), ein Zusatzschild mit den Worten &#8220;ab 13.03.&#8221; (als Beispiel, ist zu lange her). Irgendwann, 6 Monate später hab ich mich da hingestellt und bekam natürlich ein Knöllchen. Mein Einspruch, das ich davon ausging das das kommende Jahr gemeint wäre wurde abgeschmettert und ich durfte nun knapp das doppelte zahlen. ;-(</p>
<p>Aber: Einige Tage nach meinem Einspruch waren die Zusatzschilder abgenommen&#8230; No Comment. ;)</p>
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		<title>Von: Torsten Karwoth</title>
		<link>http://www.bodenseepeter.de/2006/07/27/welcher-dienstag/#comment-371</link>
		<dc:creator>Torsten Karwoth</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 29 Jul 2006 09:54:47 +0000</pubDate>
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		<description>Ich bin juristischer Laie ( = habe Null Ahnung), aber ich sehe da ein &#039;Absolutes Parkverbot&#039;, welches durch ein zusätzliches Schild eingeschränkt wird. Wenn jetzt also dieses zusätzliche Schild (welches das Parkverbot auf Dienstag ab 7:00 Uhr beschränkt) nicht wirksam wäre, würde das Parkverbot dann nicht dauernd gelten?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin juristischer Laie ( = habe Null Ahnung), aber ich sehe da ein &#8216;Absolutes Parkverbot&#8217;, welches durch ein zusätzliches Schild eingeschränkt wird. Wenn jetzt also dieses zusätzliche Schild (welches das Parkverbot auf Dienstag ab 7:00 Uhr beschränkt) nicht wirksam wäre, würde das Parkverbot dann nicht dauernd gelten?</p>
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		<title>Von: Patrick</title>
		<link>http://www.bodenseepeter.de/2006/07/27/welcher-dienstag/#comment-370</link>
		<dc:creator>Patrick</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 29 Jul 2006 08:32:35 +0000</pubDate>
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		<description>In der StVO gibts so ein Zeichen das ausgeschrieben &quot;dienstags ab 7:00&quot; heissen wuerde. Ist ein Parkverbot fuer die Tage an denen die Strassenreinigung vorbeikommt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In der StVO gibts so ein Zeichen das ausgeschrieben &#8220;dienstags ab 7:00&#8243; heissen wuerde. Ist ein Parkverbot fuer die Tage an denen die Strassenreinigung vorbeikommt.</p>
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