Fluggastrechte

Ein Freund von mir ist eben von Germanwings vor vollendete Tatsachen gestellt worden, als er am Flughafen Tegel stand und sein Flug von Berlin nach Karlsruhe als gestrichen erklärt wurde, und er stattdessen mit dem Zug nach Hause fahren musste.

In diesem Fall hat er Anspruch auf Rückerstattung des halben Flugticketpreises, der gesamten Kosten für die Bahnfahrt plus 250 Euro Entschädigung, zahlbar innerhalb von sieben Tagen. Er hätte auch einen anderen Flieger nehmen können.

Knapp und klar zusammengefasst finden sich diese EU-weiten Fluggastrechte auf Wikipedia. Etwas ausführlicher aber noch immer klar verständlich beschrieben hat es Rechtsanwalt Jan-César Woicke, und hier ist der unverständliche EU-Gesetztestext.