Fünf Mal gratis Scheißen

Zeit ist ein Gut, von dem ich selten genug besitze, und das ich folglich gut priorisieren muss. Doch wenn man mich ärgert, dann erlaube ich mir mitunter diese Zeit so einzusetzen, wie ich es wirklich will. Und davon handelt diese Geschichte.

Als ich kürzlich auf der Autobahn unterwegs war, überkam mich ein allzu menschliches Bedürfnis. Ich fuhr darum zu einer Autobahnraststätte, benutzte deren Örtchen und trank anschließend noch einen Ristretto.

Dabei hatte mich der schlechte Geschmack des Kaffees weniger überrascht als die Tatsache, dass ich für die Benutzung des Sanifair-Klos 70 Cent Eintritt bezahlen musste, dafür aber nur einen Verzehrgutschein in Höhe von 50 Cent erhielt. Ich war ausgerechnet an die erste Raststätte geraten, bei der dieses neue Pricing verwendet und man doppelt abkassiert wird: man muss sowohl für das bezahlen, was man oben reinschüttet, als auch für das, was unten wieder rauskommt.

Wäre wenigstens eine der fünf Toiletten sauber und der Seitenspender voll gewesen, so hätte ich über den Straßenraub meiner 20 Cent kulant hinweg gesehen. Da ich aber einer stundenlangen Autofahrt entgegen sah, telefonierte ich mich als Beschäftigung (und als Übung in Rhetorik) während der Weiterfahrt durch die Instanzen bis zum Management von Sanifair, also genauer der Zentrale der Autobahn Tank & Rast GmbH.

Neben meiner Beschwerde über den Zustand einer teuren Toilette, auf der unablässig von Wohlfühlmusik untermahltes Eigenlob erschallt, unterstellte ich, dass man vor habe, millionenfach 20-Cent-Beträge in einer Schwarzgeldkasse zur Steuerhinterziehung sammeln – denn anders könne ich mir nicht erklären, warum ich keinen Beleg mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für diese Dienstleistung habe (die, nebenbei bemerkt, ohne jeden Mehrwert war).

Natürlich wurde mir ausführlich erklärt, um welche seltene Ausnahme der korrekten Regel es sich hier handele – doch ich bestand darauf, dass man mir den Beleg an meinen Wohnort nachsende.

Danach passierte zwei Wochen lang gar nichts.

Aber heute erhielt ich tatsächlich Post, und in einem zweiseitigen Schreiben erklärt man mir, warum das „für Nebenbetriebe einschlägige Bundesfernstraßenrecht“ den Raststätten gestatte „im Rahmen [ihrer] unternehmerischen Entscheidungsfreiheit die Ausgestaltung aber auch den Zutritt zu den Toilettenanlagen eigenverantwortlich im Sinne der Daseinsvorsorge zu regeln“ und dafür 20 Cent zu verlangen, obwohl dort zugleich verzehrt und getrunken werden kann. Denn „Bundesfernstraßenrecht [sei] gegenüber den Ländergesetzen abschließend“ und „das Gaststättenbaurecht finde desbezüglich keine Anwendung“.

Immerhin bewies Sanifair den Großmut dem Schreiben fünf Gutscheine über je ein kostenloses Scheißen beizulegen.

About Peter Eich

Mathematiker und Philosoph eigentlich, Seriengründer und Investor tatsächlich. Gründer von Inselhüpfen, Radweg-Reisen, Bikemap, Toursprung, Tourbook, Bodensee-Verlag, und Cyclesummit. Außerdem Referent, Immobilien-Investor, Pilot, NLP-Coach und Barista. Und meistens unterwegs.