Peter schimpft

Mercedes-Werkstatt zu blöd um Ölstand zu prüfen

Über meine Unzufriedenheit mit der Audi-Werkstatt von Hardenberg in Konstanz habe ich an dieser Stelle schon ausführlich berichtet (hier und hier). Sie war Grund genug, um fortan zu einer anderen (und weiter entfernten) Audi-Werkstatt zu fahren, nämlich zu Brodmann in Allensbach.

Außerdem war die schlechte Erfahrung bei Grad-Hardenberg für mich der Auslöser um fortan Mercedes zu fahren.

Doch als ich meinen Daimler nun von seiner ersten Inspektion bei der hiesigen Mercedes-Werkstatt Bölle abholte, da kam ich gerade mal 500 Meter weit. Kaum vom Hof gefahren, warnte mich mein Mercedes vor zu niedrigem Ölstand.

Ich musste sofort anhalten und am nächsten Tag erneut in die Werkstatt. Man habe zuerst zu viel Öl eingefüllt, dann wieder etwas davon abgelassen, und dabei wohl nicht Maß gehalten, lautete die Erklärung.

In anderen Worten: vor der Inspektion war mein Mercedes fahrtauglich, danach nicht.

Besonders ärgerlich war aber, dass man mir diese Unfähigkeit auch noch berechnen wollte.

Die FAZ von gestern

Habe eben einen Artikel “Keine Angst vor großen Zahlen” in der heutigen FAZ auf Papier gelesen und ihn weiterempfehlen wollen. Und dann begann das Drama:

1. Artikel ist auf faz.net nicht auffindbar. Selbst gegen Bezahlung. Fail #1.

2. FAZ-App auf iPhone geladen, heutige Zeitung ist drauf, Artikel aber nicht. Fail #2.

3. FAZ-Abo für Kindle bestellt, FAZ aber auf Mac-Kindle nicht sichtbar. Offenbar braucht es ein Abo pro Kindle (in meinem Fall: Mac, iPhone, iPad und Kindle, also 4 x 29 = 116 Euro pro Monat). Fail #3.

4. Zweites (Probe-) Abo für greifbare Kindle-Version bestellt, Artikel drauf gefunden, aber keine Chance ihn oder seinen Link weiterzuleiten. Fail #4.

Fazit, Faz(sic)it, Fazsic: Guter Artikel in einer unendlich gestrigen Zeitung, deren DRM einfach nur… let’s name it… zum Kotzen ist.

Fünf Mal gratis Scheißen

Zeit ist ein Gut, von dem ich selten genug besitze. Doch wenn man mich ärgert, dann verwende ich sie gelegentlich, um anderen davon noch mehr zu nehmen.

Als ich kürzlich auf der Autobahn unterwegs war, überkam mich ein allzu menschliches Bedürfnis. Ich fuhr darum zu einer Autobahnraststätte, benutzte deren Örtchen und trank anschließend noch einen Ristretto.

Dabei hatte mich der schlechte Geschmack des Kaffees weniger überrascht als die Tatsache, dass ich für die Benutzung des Sanifair-Klos 70 Cent Eintritt bezahlen musste, dafür aber nur einen Verzehrgutschein in Höhe von 50 Cent erhielt. Ich war ausgerechnet an die erste Raststätte geraten, bei der dieses neue Pricing verwendet und man doppelt abkassiert wird: man muss sowohl für das bezahlen, was man oben reinschüttet, als auch für das, was unten wieder rauskommt.

Wäre wenigstens eine der fünf Toiletten sauber und der Seitenspender voll gewesen, so hätte ich über den Straßenraub meiner 20 Cent kulant hinweg gesehen. Da ich aber einer stundenlangen Autofahrt entgegen sah, telefonierte ich mich als Beschäftigung (und als Übung in Rhetorik) während der Weiterfahrt durch die Instanzen bis zum Management von Sanifair, also genauer der Zentrale der Autobahn Tank & Rast GmbH.

Neben meiner Beschwerde über den Zustand einer teuren Toilette, auf der unablässig von Wohlfühlmusik untermahltes Eigenlob erschallt, unterstellte ich, dass man vor habe, millionenfach 20-Cent-Beträge in einer Schwarzgeldkasse zur Steuerhinterziehung sammeln – denn anders könne ich mir nicht erklären, warum ich keinen Beleg mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für diese Dienstleistung habe (die, nebenbei bemerkt, ohne jeden Mehrwert war).

Natürlich wurde mir ausführlich erklärt, um welche seltene Ausnahme der korrekten Regel es sich hier handele – doch ich bestand darauf, dass man mir den Beleg an meinen Wohnort nachsende.

Danach passierte zwei Wochen lang gar nichts.

Aber heute erhielt ich tatsächlich Post, und in einem zweiseitigen Schreiben erklärt man mir, warum das „für Nebenbetriebe einschlägige Bundesfernstraßenrecht“ den Raststätten gestatte „im Rahmen [ihrer] unternehmerischen Entscheidungsfreiheit die Ausgestaltung aber auch den Zutritt zu den Toilettenanlagen eigenverantwortlich im Sinne der Daseinsvorsorge zu regeln“ und dafür 20 Cent zu verlangen, obwohl dort zugleich verzehrt und getrunken werden kann. Denn „Bundesfernstraßenrecht [sei] gegenüber den Ländergesetzen abschließend“ und „das Gaststättenbaurecht finde desbezüglich keine Anwendung“.

Immerhin bewies Sanifair den Großmut dem Schreiben fünf Gutscheine über je ein kostenloses Scheißen beizulegen.

Barcamp vor Kommerzialisierung retten!

Offener Brief am die Veranstalter:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie bewerben eine von Ihnen organisierte kostenpflichtige Veranstaltung mit dem Begriff “Barcamp”.

Ein Barcamp ist jedoch nicht nur ein offener Workshop, sondern ein Barcamp ist und bleibt vor allem eines: kostenlos.

Ich bin sicher, dass Ihnen eine Welle der Empörung der Community bevor steht, die Sie gewiss vermeiden wollen.

[...siehe Update 2...]

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Eich

Update am 19.8.2010: Die Veranstaltung wurde umbenannt. Statt “Barcamp” heißt sie nun “Usercamp”. Bravo!

Update am 20.8.2010: Die Veranstalter baten mich bei der Namensnennung und der Verlinkung zu differenzieren, da nicht die genannte und verlinkte GmbH, sondern ein Verein Veranstalter sei. Weil ich mir nun nicht mehr die Mühe machen möchte zu verifizieren, wer genau was veranstaltet (bzw. zum Veröffentlichungszeitpunkt des Artikels als Veranstalter genannt war), habe ich die Nennungen und Links entfernt.

Graf Hardenberg – die Zweite!

Kurze Zusammenfassung des ersten Teils:

Mein Audi A6 war bei Gohm & Graf Hardenberg in Konstanz zur Inspektion – zwei Dinge wurden dabei “erledigt”:

(1) das Licht neu eingestellt, und
(2) die Reifendrucksensoren ausgetauscht.

Zu (1): Das mit dem Licht hatte leider nicht geklappt, es war nämlich vor der Inspektion okay, leuchtete danach aber in den Himmel.

Bei meiner ersten Reklamation wurde nur festgestellt, dass alles korrekt leuchten würde. Danach ging ich zum TÜV und ließ mir die falsch eingestellten Scheinwerder attestieren. Der Mensch vom TÜV meinte auch noch “Graf Hardenberg? Da werden alle Lichter falsch justiert.”

Ein Scheinwerfer konnte beim TÜV justiert werden, der zweite jedoch ohne Spezialwerkzeug nicht.

Also brachte ich den A6 erneut zum Autohaus, sogar mit dem kleinen Gutachten vom TÜV.

Ich war von den Socken, als mich der Mechaniker tatsächlich anrief und von mir wissen wollte, welche Seite denn nun korrekt und welche falsch eingestellt sei. Kein gutes Zeichen…

Am Ende stellte sich heraus, dass seit mehreren Monaten mit einer falsch eingestellten Maschine dort vermutlich alle (!) Scheinwerfer falsch eingestellt worden sind.

Zu (2): Die Reifendrucksensoren wurden (übrigens nach 1,5 Jahren Ärger mit dem selben Autohaus, bis sie endlich einsahen, dass es ihr Fehler war) ausgetauscht.

Doch danach verlor mein linker hinterer Reifen etwa 1 Bar Druck pro 300 Kilometer.

Das entspricht genau 24 Nachfüllungen bei meiner Geschäftsreise der vergangenen Tagen – ich musste JEDE EINZELNE Autobahn-Tankstelle anfahren.

Entsprechend geladen tauchte ich heute im Autohaus Gohm & Graf Hardenberg auf. Ich verlangte bei der Fehlersuche dabei zu sein um selbst zu sehen, ob ich nur zufällig einen Nagel im Reifen hatte, oder ob es etwas mit den Arbeiten an den Ventilen zu tun hatte.

Und siehe da: zwei Reparaturen wurden bei der Inspektion erledigt, und in beiden Fällen mehr kaputt als heil gemacht:

Unterdessen haben mich die Geschäftsführung und der Qualitätsmanager des Autohauses mehrere Mal angerufen und getroffen und mir dabei ihr Bedauern ausgedrückt.

Von z.B. einer Gutschrift für die völlig misslungene und über 800 Euro teure Inspektion war keine Rede. Wohl aber davon, wie schade es sei, dass ich darüber bloggen würde.

Darum habe ich das Video auf der Facebook-Page von Audi gepostet und an einige Mitarbeiter der Audi AG via Xing gemailt.

Ich bin mal gespannt, ob ich eine Reaktion erhalte.

Rückgabe des iPhone 4 an Apple

Bei heißen Temperaturen wie dieser Tage ist mein iPhone 4 nahezu unbrauchbar. Sobald ich es in der linken Hand halte verstehe ich entweder meinen Gesprächspartner nicht mehr, oder das Gespräch bricht komplett ab.

Es “einfach anders zu halten” ist nicht leicht. Als Rechtshänder muss ich es mit der linken Hand halten um Daten einzugeben, Nummern zu wählen etc., und selbst beim Telefonieren ist ein gelegentlicher Wechsel des Ohres unerlässlich.

Darum habe ich eben die Service-Hotline von Apple angerufen und die Rücknahme meines iPhone 4 veranlasst, bevor morgen die 14-tägige Frist abläuft, innerhalb derer eine solche Rückgabe (nach Angabe von Apple) problemlos und ohne Argumentation möglich ist.

Morgen erhalte ich ein Mail von Apple mit den Angaben des Lieferanten, der mein Handy (von der französischen Lieferadresse) wieder abholen wird. Und wenige Tage später habe ich meine 620 Euro wieder auf dem Konto der Kreditkarte.

Take care, Steve!

Das schlechteste Logo der Welt

Das vermutlich schlechteste Logo der Welt wurde 1973 für die erzbischöfliche Jugendkommission entworfen und erhielt sogar Design-Preise:

Lust auf mehr? Hier gibt es weitere schlechte Logos.

Wie ein Autohaus die Marke Audi beschädigt

Mehrere Freude hatten mich gewarnt. Sie sagten:

Kauf dir bloß keinen Audi. In Konstanz gibt es nur eine Werkstatt, und du wirst dein Auto jedes Mal kaputter zurück bekommen, als du es abgegeben hast.

Ich schlug die Warnung in den Wind und kaufte mir letztes Jahr einen Audi A6 und begab mich in die Hände des Monopolisten.

Zwar gehören tatsächlich sämtliche Werkstätten in der Umgebung zu Gohm + Graf Hardenberg GmbH, aber eine Werkstatt muss doch eine Werkstatt sein, dachte ich.

Falsch gedacht!

Zuerst haben sie mir die falschen Sommerräder verkauft. Ohne Drucksensoren. Aber dafür bei jedem (!) Anlassen mit ohrenbetäubendem Warnton.

Ingesamt hat es über ein Jahr gedauert (die Geschichte ist im Details zu langweilig), bis man erkannt hatte, dass selbst die nachgelieferten Sensoren nicht funkioniert hatten. Und jedes Mal hatte man mir die Schuld gegeben, bis nach zig Telefonaten, Emails und Werkstattbesuchen schließlich kleinlaut und gratis neue Sensoren eingebaut wurden.

Und beim selben letzten Werkstattbesuch wurde auch eine Inspektion durchgeführt.

Wir haben ihr Licht neu eingestellt…

…hatte man mir anschließend verkündet. Doch schon bei der ersten nächtlichen Fahrt wurde mir klar, dass der Abblendmodus zwar Licht auf Engel in den Wolken wirft, aber kein gutes Licht auf Graf Hardenberg.

In einem Parkhaus sah das Licht so aus:

Das falsch eingestellte Abblendlicht

Ich brachte den Audi also zurück, und anschließend versicherte man mir, dass mit dem Licht alles in Ordnung gewesen sei und man es bei Graf Hardenberg eh immer einen Tick tiefer einstelle, damit der Gegenverkehr von den hellen Xenon-Scheinwerfern nicht geblendet würde.

Einen Moment lang hatte ich an mir selbst gezweifelt.

Doch gestern fuhr ich nachts auf über 100 km Bundesstraße von Freiburg bis Donaueschingen. Und ohne zu übertreiben: etwa 2 von 3 entgegen kommenden Autos blendeten bewusst auf, um mir zu signalisieren, dass ich doch bitte abblenden möge. Ingesamt waren das über 50 solcher Signale:

Also fuhr ich eben zum TÜV, ließ einen Lichttest machen, der zutage brachte: beide Scheinwerfer waren zu hoch und zu weit links eingestellt. Zu hoch und viel zu weit links.

Als ich den TÜV-Mitarbeiter fragte, wie es sein könne, dass meine Werkstatt dies mehrfach nicht bemerkte, da stellte er mir eine Gegenfrage:

Graf Hardenberg? Bei denen ist das ständig so.

Ergo?

Monopole vernichten Qualität. Und Graf Hardenberg beschädigt mit seinem Monopol die Marke Audi.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Update am 7. Juli: Nachdem das Audi-Zentrum meinen Wagen zur abermaligen Korrektur der Licht-Einstellung abgeholt hatte, bekam ich vom Meister einen Anruf, der kaum zu glauben ist. Er fragte mich doch tatsächlich, ob ich ihm bitte sagen könne, welcher der beiden Scheinwerfer der falsch eingestellte sei.

PS: Hier geht es zum zweiten Teil der unendlichen Geschichte mit dem Autohaus Graf Hardenberg.

Sichtflug + Instrumentenflug = medialer Blindflug

Dieser Tage erscheint kaum ein Artikel in den Medien, in dem nicht ein paar fliegerische Begriffe falsch verwendet werden.

Es beginnt mit dem Luftraum über Deutschland, der einerseits gesperrt sein soll, in dem andererseits jedoch ohne Pause geflogen wird – unter anderem von mir selbst.

Der Luftraum besteht aus verschiedenen KLASSEN, die sich in der Regel übereinander schichten (Ausnahmen sind zB die Gebiete über größeren Flughäfen). Diese Klassen sind von Land zu Land verschieden aufgebaut, und selbst in Deutschland sind sie im Detail zu komplex (haben zu viele Ausnahmen), um sie hier genau zu beschreiben. Ich vereinfache also im Folgenden stark.

Grob gesagt sind die unteren Lufträume…

…UNKONTROLLIERT und die oberen KONTROLLIERT.

Die wichtigesten beiden Lufträume heißen G wie “Golf” und C wie “Charlie”.

Der Luftraum G ist unten und UNKONTROLLIERT, der Luftraum C ist oben und KONTROLLIERT. Die Grenze zwischen G und C liegt meist bei 10.000 Fuß, also auf 3.048 Meter Höhe über dem Meer.

Warum (und was) wird oben kontrolliert und unten nicht?

Grob gesagt fliegt über 10.000 Fuß alles nach Anweisungen der “Controller”, also meist der Deutschen Flugsicherung. Hier wachen also Fluglotsen genau darüber, welches Flugzeug wie schnell in welcher Höhe in welche Richtung fliegt. Den Piloten wird also ein wenig Verantwortung und viel Freiheit abgenommen. Einfach mal die Höhe wechseln oder einen Kreis fliegen ist hier nicht drin. Im kontrollierten Flug ist somit eine viel höhere Verkehrsdichte möglich. Die Flieger bewegen sich sozusagen wie auf Autobahnen und kommen sich nicht in die Quere.

Zumindest meistens. Eine Aunahme war der Zusammenstoß zweier Jets über dem deutschen Bodensee im Jahr 2002, als erstens ein Schweizer Controller zweitens nicht aufgepasst hat. Aber darum geht es hier ja nicht.

Unter 10.000 Fuß hingegen bestimmt der Pilot in jedem Moment selbst, wohin er fliegt. Dafür muss er auch ständig raus schauen um sicher zu sein, dass ihm niemand in die Quere kommt. Man hält einen größen Abstand, weil kein Pilot vom anderen weiß, was er als nächsten machen wird.

Etwas genauer betrachtet muss man zusätzlich zwischen…

…INSTRUMENTENFLUG und SICHTFLUG unterscheiden.

Lufträume sind nämlich kontrolliert oder unkontrolliert. Die Flugzeuge darin bewegen sich hingegen im Sichtflug oder im Instrumentenflug. Das hängt zwar meistens zusammen, aber nicht immer.

Wenn ein Pilot im Sichtflug unterwegs ist, dann schaut er zum Fenster raus und weiß Bescheid. Dazu muss er draußen aber auch was sehen können. Zum Beispiel wo er sich befindet und wo unten ist. Vor allem letzteres ist nämlich verdammt wichtig und lässt sich mit geschlossenen Augen nicht immer feststellen.

Sichtflug in Wolken ist also unmöglich. Wenn ein Pilot im Sichtflug sich einer Wolke nähert, dann fliegt er kurzerhand außen rum.

Und Sichtflug über 10.000 Fuß ist meistens nicht erlaubt.

Ergo: Sichtflug geht nur unten und bei schönem Wetter.

Instrumentenflug hingegen ist etwas anspruchsvoller. Instrumentenflug geht im Wesentlichen ohne Fenster, dafür aber mit viel mehr kompliziert aussehenden Instrumenten im Cockpit. Piloten mit einem so genannten IFR-Rating für Instrumentenflug sind darum auch arrogante Säcke.

Instrumentenflug geht auch bei schlechtem Wetter, in Wolken und bei Nacht. Im unkontrollierten Luftraum (“unten”) kann ein Instrumentenflieger also bei jedem Wetter fliegen, also auch dann, wenn es gar keinen Spaß macht. Braucht kein Mensch.

Im kontrollierten Luftraum (“oben”) hingegen bekommt der Instrumentenflieger vom Controller die Freiheit abgenommen, selbst darüber zu bestimmen, wo genau er fliegt. Das bestimmt nämlich der Controller. Und weil der Controller meist sehr weit weg sitzt, wenn er seine Anweisungen gibt, muss der Instrumentenflieger im kontrollierten Luftraum zB stets darauf gefasst sein, auch in eine Wolke geschickt zu werden. Wichtig zu merken ist hier: der Instrumentenflieger entscheidet nicht selbst über seinen Weg, sondern der Controller. Der Instrumentenflieger hat also keine Freiheit, thus he has no balls.

Ganz stark vereinfacht fliegen die kleinen Propeller-Flugzeuge unkontrolliert unten im Sichtflug, und die Passagier-Jets fliegen kontrolliert oben im Instrumentenflug. Bei Start und Landung reicht der kontrollierte Luftraum dann bis runter zu den großen Flugplätzen, um die kleine Flugzeuge wiederum einen großen Bogen machen müssen.

Oder noch eine andere Merkhilfe: wer als Pilot vor seinem eigenen Bugrad sitzt, fliegt kontrollierten Instrumentenflug, ist also nur ein Busfahrer in 3D. Wer als Pilot hingegen hinter seinem eigenen Bugrad sitzt, ist ein echter Pilot.

Oder in einem Satz ohne Komma: Nur wer sein eigenes Flugzeug fliegt ist ein Held.

Doch genug der Seitenhiebe auf meinen Schulfreund, der schon immer größere Flugzeuge fliegen durfte als ich, und weiter zum…

…BLINDFLUG

Wenn Spiegel.de also scheibt, dass der “Luftraum über Deutschland gesperrt” wäre, so ist das ein medialer Blindflug. Denn der unkontrollierte Luftraum unter 10.000 Fuß war zu keiner Zeit gesperrt.

Wenn Bild.de schreibt, dass Sichtflug “bis 3.000 Meter tief” stattfinden können würde, so ist das ebenfalls Blindflug. Denn der unkontrollierte Sichtflug findet unter dieser Höhe statt und nicht darüber.

Und wenn Verkehrsminster Ramsauer den Flug durch die hömöopatische Aschewolke nur im Sichtflug erlaubt, so ist das nichts als Blendwerk. Bei Sichtflug ist die Asche nicht mehr oder weniger gefährlich als bei Instrumentenflug. Allein will er die Verantwortung über die Streckenwahl von der Flugsicherung zum Piloten verlagern.

Oder in anderen Worten: er will das Fliegen nicht sicherer machen, sondern nur nicht Schuld daran sein, falls etwas passiert.

PS: Ich habe gar kein eigenes Flugzeug :(

IBT wirft schlechtem Geld gutes hinterher

Die Internationale Bodensee-Tourismus GmbH hat dem Bodensee eine grottenschlechte Webseite verpasst.

Inhaltlich fällt zuerst auf, dass das Logo des Sponsors prominenter präsentiert wird, als das Logo vom Bodensee. Statt dem potentiellen Gast die Information zu liefern, die er sucht, werden hier scheinbar zuerst die Interessen der Sponsoren und Fördergeldgeber vertreten.

Zu welchen Absurditäten dies führt, zeigte die IBT, als sie tatsächlich ein (natürlich gefördertes) Prospekt “Bodensee-Aktiv” druckte, auf dem erhältliche Prospekte zu diesem Thema zusammen gefasst standen. Also ein echtes Meta-Prospekt, dessen Inhalt vor allem andere Prospekte sind.

Man stelle sich vor: ein potentieller Gast will sich über Aktivurlaub am Bodensee informieren. Er schaut auf die offizielle Webseite bodensee.eu, findet dort das Meta-Prospekt zum Thema Aktivurlaub. Er bestellt es und erhält es mehrere Tage später mit der Post. In diesem Prospekt stehen alle anderen (natürlich ebenso geförderten) Prospekte verzeichnet, die es zum Thema Aktivurlaub gibt. Diese bestellt er eventuell ebenso, und er bekommt mehrere Tage später einige weitere Zettelchen mit der Post, auf denen Webseiten verzeichnet stehen mit weiterführenden Informationen.

Und nun meine Quizzfrage: wenn 1.000 potentielle Gäste auf bodensee.eu Informationen zum Aktivtourismus suchen, wie viele von ihnen bestellen tatsächlich das Meta-Prospekt? Etwa 50 dürfte eine realistische Schätzung sein.

Aber wie viele von diesen 50 bestellen dann auch noch die weiterführenden Prospekte? Etwa 2 dürfte eine realistische Schätzung sein.

Aber wie viele von diesen beiden übrig gebliebenen potentiellen Gästen reisen dann tatsächlich an den Bodensee? Sagen wir der eine – denn der andere ist längst woanders hin gefahren.

Also wurden von 1.000 potentiellen Gästen genau 999 durch Missmanagement abgestoßen. Oder sagen wir ruhig: durch Fördergelder, die eine solche Denke wie eine Seuche über den Bodensee gebracht haben.

Und weil es sich gerade so schön schimpft: warum sitzen eigentlich genau die Empfänger der meisten Fördergelder im Beirat der Vergabestelle dieser Gelder und entscheiden selbst darüber, wer die Fördergelder bekommt? Etwa, weil der Bodensee zu einem touristischen Fördergeldsumpf verkommen ist, bei dem es längst nicht mehr um die Bedürfnisse der Gäste geht, sondern nur noch darum, wie man an sein Fördergeld gelangen kann? Wenn sich Instanzen selbst oder gegenseitig kontrollieren, wenn man sich selbst und seinen Freunden Fördergeld gewährt… befindet man sich dann nicht bereits in der Nähe von Korruption?

Früher hatten wir jedenfalls kompetente Touristiker am Bodensee. Heute haben wir kompetente Fördergeldantragstellerinnen.

Die Webseite – handwerklich

Doch zurück zur Bodensee-Webseite. Sie ist nicht nur inhaltlich grottenschlecht, sondern sie ist auch handwerklich so miserabel gemacht, dass man nicht mal eine studentische Einmann-Agentur dafür bezahlen dürfte (zB nutzt sie den Title-Tag noch immer nicht).

Die IBT hält dennoch seit Jahren an dieser Agentur fest, deren Glanzleistung seinerzeit eine desaströse Pressekonferenz war, bei der eine nicht funktionierende Hotelbetten-Suchmaschine vorgestellt werden sollte. Gegen die Pressekonferenz ist übrigens selbst die grottenschlechte Webseite noch ein Prachtstück.

Hinter vorgehalter Hand fragen sich viele Touristiker am Bodensee: was hält die Agentur und die IBT zusammen, wenn es die gelieferte Leistung nicht sein kann?

Die IBT bekommt übrigens in Kürze eine neue Webseite. Erstellt von… Bingo!… genau derselben Agentur. Weil die erste Webseite ja so gut war. Und weil das mit der Hotelsuche damals so gut geklappt hatte.

Der Tourenplaner

Auf der Bodensee-Webseite gibt es auch einen Tourenplaner, der unter dem wunderschönen Link http://bodensee.eu/Tourenplaner_de.Sample?ActiveID=1371 zu erreichen ist:

Quizzfrage: sieht jemand vor lauter Sponsoren eigentlich noch die Karte, um die es hier geht?

Auch hier werden die Fördergeldgeber größer dargestellt, als die Information, die der Gast gerade sucht.

Doch abgesehen davon funktioniert dieser Tourenplaner seit seiner Einführung nicht. Wer es mir nicht glaubt, der versuche doch bitte mal in weniger als 5 Minuten (so lange dauert es, bis wieder 999 von 1.000 potentiellen Gästen aufgegeben haben) eine Radtour vom Bahnhof Konstanz zur Mainau, weiter zum Mindelsee und zurück zu planen, als GPX auf sein Navigationsgerät zu laden und dann danach zu radeln ohne sich zu verfahren.

Und noch was: findet jemand auf dieser Seite das Logo vom Bodensee?

Nein? Kein Wunder, denn es gibt keines. Und natürlich auch keinen Title-Tag, der einem verraten könnte, wo man sich gerade befindet…

Tja, und weil dieser Tourenplaner faktisch nicht zu benutzen ist, plant die IBT nun einen weiteren Propspekt herauszugeben, in dem auf zwei Seiten genau beschrieben steht, wie man den Tourenplaner benutzt.

Bitte nochmal ganz langsam: ein Prospekt, in dem beschrieben steht, wie man die Webseite benutzt. Unfassbar!

Hier wird schlechtem Geld also gutes hinterher geworfen.

Keine Frage, dass auch dieses Prospekt wieder von Interreg, der EU, der Schweiz und der Brauerei gefördert wird.

Und wenn ein privat wirtschaftender Reiseveranstalter vom Bodensee darin vertreten sein will, so verlangt die IBT dafür übrigens nochmals eine Anzeigengebühr.

Oder halt, vielleicht auch nicht. Schließlich ist mein vor knapp zwei Wochen an die Geschäftsführerin Daniela Pahl-Humbert gesendetes Email, in dem ich um die Details für ein Inserat gebeten habe, bis heute unbeantwortet geblieben. Mal wieder.

Das Fazit

Könnten wir Touristiker bitte die IBT abschaffen? Denn sie schadet unserem Bodensee mehr als sie Nutzen bringt. Oder wenigstens personell dort mal RICHTIG aufräumen?

Bitte…! Danke.

Disclaimer 1: Ich bin Gesellschafter vom Bodensee-Radweg Service, dem Veranstalter, der im genannten Prospekt inserieren möchte, und ich bin geschäftsführender Gesellschafter von Toursprung, der Firma, die Bikemap betreibt, dem größten Radroutenportel Europas – und damit auch am Bodensee.

Disclaimer 2: Ich bin nicht mehr Geschäftsführer vom Bodensee-Radweg Service und erlaube mir daher endlich meine Meinung mehr als nur hinter vorgehaltener Hand kund zu tun. Schließlich wächst der Umsatz meiner Firma jährlich zweistellig – und zwar nicht, obwohl ich keine Fördergelder annehme, sondern weil ich es nicht tue und mich statt an den Fördergeldvergaberichtlinen schlicht am touristischen Markt orientiere. Das sollte die IBT auch endlich tun.

PS: Noch ein Quizz zum Abschluss: hier ist das Menü der Region Bodensee aus der grottenschlechten Webseite:

Und wo findet man Konstanz, die scheinbar wichtigste Stadt am See?

Lufthansa-Tarife werben für Airberlin

Für März muss ich drei Flüge buchen: an einem Tag von Frankfurt nach Zürich und später von dort nach Berlin, und am Folgetag von Berlin zurück nach Zürich.

Buche ich diese drei Flüge online auf Lufthansa.de, so kostet mich der Spaß 1.074 Euro.

Wenn ich stattdessen zwei Hin-und-Rück-Flüge buche (Frankfurt-Zürich-Frankfurt sowie Zürich-Berlin-Zürich) und von diesen vier Flügen einen ausfallen lasse, so kostet mich das ganze nur 367 Euro.

Ich fliege also für einen Drittel des Preises – wohlgemerkt in den selben Fliegern und derselben Buchungsklasse.

Diese Tarifgestaltung ist kundenunfreundlich, weil undurchsichtig.

Und eine glasklare Werbung für Airberlin, bei denen man Einzelstrecken ohne Strafzuschlag buchen kann.

FDP fällt Reiseveranstaltern in den Rücken

Heute wurde der von 19 auf 7% ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Hotels in Deutschland beschlossen.

Ernst Burgbacher war vor der Wahl tourismuspolitischer Sprecher der FDP und ist seit der Wahl Beauftragter der Bundesregierung für Tourismus.

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Seiner Initiative ist diese “Förderung deutscher Hoteliers” maßgeblich zu verdanken – die in Wahrheit nichts anderes ist als eine weitere überflüssige Subventionierung (auch “Wahlgeschenk” genannt).

Heute wird Herr Burgbacher vor die Mikrofone treten und stolz verkünden, was er und die FDP da erreicht haben.

Ob ihm bewusst ist, wie sehr die FDP dabei Reiseveranstaltern in den Rücken fällt? Vermutlich schon, aber es wird ihm egal sein. Schließlich gibt es mehr Hoteliers als Veranstalter, und jeder hat nur eine Stimme.

Warum ist diese Ermäßigung für Reiseveranstalter so schlecht?

Verkaufen wir eine Reise innerhalb von Deutschland, so sind die Käufer entweder Endkunden oder aber andere Veranstalter.

(A) Verkaufen wir eine Reise an einen Endkunden, so müssen wir den Verkaufspreis differenzbesteuern. Es wird also die Differenz aus Brutto-Einkaufspreis und Brutto-Verkaufspreis mit 19% besteuert. Da Veranstalter mit Hotels stets Bruttopreise vereinbaren, bleibt für den Veranstalter hier alles gleich. Nur der Hotelier verdient plötzlich 14,8% mehr an unserem Kunden.

(B) Verkaufen wir die Reise aber an einen anderen Veranstalter (was sehr häufig vorkommt), so wird dieses Geschäft regel- oder auch margenbesteuert. Wir können alle bezahlte Vorsteuer (also alle in den Teilleistungen enthaltene Mehrwertsteuer) vom Finanzamt zurückholen und müssen vom Verkaufspreis 19% ans Finanzamt abführen.

Weil eine Reise eine Dienstleistung ist, wird sie mit 19% besteuert. In der Reise sind als Teilleistungen aber in erster Linie Hotelübernachtungen enthalten, deren Besteuerung plötzlich von 19 auf 7% gefallen ist. Genau genommen bestehen die Reisekosten sogar fast ausschließlich aus Hotelübernachtungen.

Im Tourismus werden zwischen Hotels und Veranstaltern immer nur Bruttopreise vereinbart. Damit bleiben zwar trotz Steuerveränderung alle Bruttopreise gleich, aber der vom Finanzamt für Hotelübernachtungen zurückerstattbare Betrag wird kleiner. Nämlich von 19 auf 7 Prozentpunkte, oder in anderen Worten: der erstattbare Betrag sinkt um sagenhafte 63%, während die zu bezahlende Steuer konstant bleibt.

Bei einer 7-nächtigen Reise um den Bodensee ist das pro Buchung ein Betrag von knapp 90 Euro, und der ist höher (höher!, HÖHER, H*Ö*H*E*R) als die kalkulierte Marge im B2B-Geschäft.

Oder in anderen Worten: wir Veranstalter machen plötzlich mit jedem einzelnen Gast Verlust.

Die FDP ist die Partei der Unternehmer.

Gewesen.

Danke dafür, Herr Burgbacher!

PS: Nochmal ganz ohne jede Polemik, Herr Burgbacher. Wie genau sollen wir mit dieser Situation umgehen? Insolvenz anmelden? Ich bin wirklich neugierig auf die Antwort von Ihnen. Sowie auf die meiner Abgeordneten Birgit Homburger. Gerne hier im Blog als Kommentar. Oder irgendwo persönlich – und das gerne im Beisein eines von Ihnen vermittelten Steuerexperten, der mir dann erklären kann, wie wir Ihrer FDP-Steuererfalle ohne Insolvenz entkommen können. Hauptsache Sie kneifen nicht.

Zwangsmitgliedschaft in der IHK, Teil 2

Meine Abneigung von der multiplen Zwangsmitgliedschaft in der IHK habe ich bereits gebloggt.

Zur Erinnerung: Ich bekomme sechs Mitgliederzeitschriften von denen, für jede Firma eine, ich bezahle also 6 x 200 Euro im Jahr. Zwangsweise. Und ich lese diese Dinger nie.

Heute musste ich jedoch wieder daran denken, als ich dort eine alte Zwangsbeitragsrechnung anforderte und der Dame am Telefon meine Email-Adresse nanne.

Zuerst wollte sie wissen, wo jetzt dieses “www” stünde, und dann frug sie mich, ob das nun in Groß- oder Kleinbuchstaben geschrieben werde und ob da Leerzeichen drin seien.

Ein wenig Wettbewerb täte der IHK sicher gut. Sie müsste dann genug Leistung bringen, damit Unternehmer freiwillig MItglieder werden. So wie es in einer Marktwirtschaft nunmal funktioniert.

Ausgerechnet der Verband selbst traut sich jedoch nicht dazu und lebt privilligert wie eine fette Katze von den Zwangsmitgliedschaftsbeiträgen, ohne seine Nützlichkeit unter Beweis stellen zu müssen.

Da kann man sich auch 2009 schon mal erlauben keine Ahnung von diesem komischen Internet zu haben…

Update 5 Minuten später: Immerhin kam der Scan der Rechnung keine 10 Minten nach dem Anruf per Mail. Immerhin.

Aerodynamische Frage

Vor ein paar Tagen war ich mit elf befreundeten Piloten und unseren sechs Fliegern in Frankreich. Beim Start in Lyon hatten wir exakt Gegenwind und mussten gleich nach dem Start um 180 nach links drehen und parallel zur Startbahn mit Rückenwind den Platz verlassen.

Kurz vor dem Start erinnerte uns einer der Piloten daran, wegen des Gegenwindes nicht zu schnell “in den Wind” abzudrehen, weil dies eine gefährliche Situation wäre.

Ich widersprach ihm und sagte, dass dies bei Windstille nicht weniger gefährlich sei.

In der Gruppe entstand eine mehrere Tage lang anhaltende Diskussion. Es ließ sich niemand von meiner Meinung überzeugen – und dies ist um so überraschender, als dass in der Gruppe zwei Fluglehrer, ein Kapitän einer Airline, der Besitzer einer Flugschule und der CEO einer nationalen Airline waren.

Ihre Argumente waren:

(1) Die kinetische Energie reiche nicht aus, um von Gegenwind schnell in den Rückenwind zu kehren, man müsste dem Propeller Zeit geben, diese Energie aufzubauen.

(2) Ein Unfallbericht eines abgestürzten Motorseglers weise genau das zu schnelle Eindrehen in den Rückenwind als Absturzursache aus. Also sei es eine gefährliche Situation.

(3) Jeder Pilot eines Jets wisse, wie beim Eindrehen in den Rückenwind die Airspeed abnehme, weil man das im Airliner schneller spüre als in einer unsensiblen Propellermaschine.

(4) Jeder Pilot müsse wissen, wie gefährlich das sei.

Ich behaupte, beim Eindrehen in den Rückenwind ändert sich die (einzig entscheidende) Airspeed nicht mehr oder weniger als beim Fliegen derselben Kurve bei Windstille. Die Gefahr liegt nur im Fliegen von zu enge Kurven, nicht aber daran, ob (homogener) Wind herrsche oder nicht. Schließlich kann das fliegende Flugzeug nicht wissen kann, ob die Luft, in der es fliegt, sich bewegt (=Wind) oder nicht (=Windstille).

Da keiner (!) der mitfliegenden Piloten sich von meinen Argumenten überzeugen ließ, bitte ich an dieser Stelle solche Leser meines Blogs um ihre Meinung, die selbst Piloten, Fluglehrer, Ausbilder, Physiker etc. sind. Bitte schreibt eure Qualifikation dazu, so dass meine elf Freunde sich wenigstens von euren Antoworten und Qualifikationen überzeugen lassen und mein Ego nicht länger mit diesem Gallileo-Gefühl durch die Gegend fliegen muss. Oder überzeugt mich davon, dass ich mich irre.

Danke!

Update: Eben rief mich ein LH-Pilot an und gab mir Recht. Das überrascht mich nicht, freut mich aber. Noch mehr freut es mich jedoch, wenn ihr das in den Kommentaren schreibt (zB “Bin LH-Kapitän und du hast Recht”), weil nur dann glauben es mir meine Freunde…

Update 2 (1.9.09) Danke für die 26 Kommentare, Jungs! Ich fühle mich schon zu 95% rehabilitiert. Jetzt warte ich noch auf das Schiedsgericht in Person des Flight Ops Chef und COO einer… sagen wir alpinen nationalen Airline für die letzten 5 Prozentpunkte ;)

Paradoxer Disclaimer

Eben erhalte ich ein freundliches Email eines renommierten Anwaltes mit folgendem Disclaimer in der Fußnote:

Der Inhalt dieser E-Mail ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail unzulässig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen. [...]

Eine juristisch völlig irrelevante Fußnote, die keinen Schaden anrichtet, dachte ich im ersten Moment.

Doch bei genauerer Betrachtung fiel mir auf, dass sie die Sprengkraft besitzt, um das Universum zur Explosion zu bringen.

paradox

Das ist jetzt kein Witz. So wie der Teufel das Weihwasser, so fürchten Logiker jeden echten Widerspruch und vor allem jede Paradoxie.

Denn jedes Mal, wenn irgendwo auf der Welt jemand schreibt “Dieser Satz ist falsch” oder “Alle Kreter lügen” oder “Ich rasiere alle, die sich nicht selbst rasieren”… dann explodiert unser Universum.

Jawohl.

Und wenn in einem Email steht “beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme des Inhalts dieser E-Mail unzulässig ist”, so droht unserem Universum schon wieder eine dieser schmerzhaften Explosionen.

Ganz abgesehen davon, dass ich als nicht vorgesehener Empfänger dieser Email nun wirklich nicht wüsste, ob ich genau jeden Satz nun zur Kenntnis nehmen dürfte oder nicht.