Kirche und Staat sind in Deutschland für meinen Geschmack noch viel zu wenig getrennt. Doch abgesehen von diesem mangelhaften Gesamtrahmen verstehe ich auch manches Detail nicht.
In der Schulbesuchsverordnung von Baden-Württemberg findet sich eine Anlage, in der geregelt wird, dass Schüler am Montag (!) nach (!) der Erstkommunion/Konfirmation schulfrei haben.
Die Erstkommunion/Konfirmation findet m.W. am Sonntag vormittags statt. Ist der schulfreie Montag also ein Geschenk des Staates an rechtgläubige Schüler? Und die Schule damit eine böse Pflicht, von der für einen Tag erlöst zu werden einem Geschenk gleichkommt?
Oder gibt es eine plauslble Erklärung für diese Altertümmlichkeit?